
Mitgliedschaft bei einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) in der Schweiz beantragen: Ein Leitfaden für Finanzintermediäre
Ein besonderes Merkmal des Schweizer Regulierungsrahmens sind die Selbstregulierungsorganisationen (SRO). Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) durch Finanzintermediäre, die keiner prudenziellen Überwachung unterliegen. In diesem Artikel wird erklärt, was SRO sind, welche Anforderungen für das Antragsverfahren gelten und wie man den Prozess reibungslos durchläuft.
Was sind SRO?
SRO sind private Organisationen – in der Regel Vereine nach Schweizer Privatrecht –, die als erste Aufsichtsinstanz für Unternehmen fungieren, die nicht als Finanzinstitute, aber als Finanzintermediäre qualifizieren. SRO werden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zugelassen und beaufsichtigt. Derzeit sind 11 SRO von der FINMA anerkannt (Link zur Liste)
Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 GwG müssen sich einer von der FINMA anerkannten SRO anschliessen. Sie werden Mitglied dieser SRO und unterliegen der Gerichtsbarkeit der SRO. Sie müssen das Geldwäschereigesetz (GwG) und die Geldwäschereiverordnung (GwV) einhalten. Darüber hinaus haben einige SRO ihre eigene SRO-Verordnung, die von der FINMA genehmigt werden muss.
Durch den Beitritt zu einer SRO profitieren Finanzintermediäre von einem optimierten Compliance-Prozess und gewinnen gleichzeitig an Glaubwürdigkeit durch die Einhaltung der Schweizer GwG-Standards. SRO stellen sicher, dass ihre Mitglieder solide Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei umsetzen und tragen so zur Integrität des Schweizer Finanzmarktes bei. Für Geschäftsmodelle, die keiner pudenziellen Aufsicht unterliegen, dient die SRO-Mitgliedschaft als eine Art Einstiegsaufsicht.
Wichtige Anforderungen für das SRO-Antragsverfahren
Für die Beantragung einer Mitgliedschaft bei einer SRO müssen mehrere regulatorische Anforderungen erfüllt werden. Das Antragsverfahren dauert in der Regel zwei bis vier Monate, und die Antragsteller müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
GwG-Verantwortlicher: Die Ernennung eines GwG-Verantwortlichen ist für alle Finanzintermediäre obligatorisch. Dieser Beauftragte muss in der Schweiz wohnhaft sein, wobei diese Rolle an einen externen Dienstleister ausserhalb der Organisation ausgelagert werden kann. Der GwG-Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass das Unternehmen alle GwG-Compliance-Standards einhält, und ist der Ansprechpartner für die SRO.
GwG-Prüfstelle: Finanzintermediäre sind ausserdem verpflichtet, eine unabhängige GwG-Prüfstelle zu ernennen. Diese Prüfstelle überprüft die GwG-Prozesse des Finanzintermediärs und erstattet der SRO Bericht über deren Wirksamkeit. Jede SRO verfügt über eine Liste zugelassener GwG-Prüfstellen.
Interne GwG-Richtlinie: Finanzintermediäre, insbesondere VASPs, müssen eine interne GwG-Richtlinie erstellen. Diese Richtlinie beschreibt die Verfahren zur Überwachung von Transaktionen, zur Identifizierung verdächtiger Aktivitäten, zur Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen bei Kunden und zur Festlegung von Verantwortlichkeiten (einschliesslich der Meldung von Verdachtsfällen an die MROS). Sie ist das Schlüsseldokument für die Organisation des internen GwG-Prozesses.
Implementierung eines internen GwG-Prozesses: Neben einer GwG-Richtlinie müssen Finanzintermediäre die praktische Umsetzung ihrer internen GwG-Prozesse nachweisen. Dazu gehören die Schulung des Personals, die Führung von Aufzeichnungen und die Sicherstellung einer kontinuierlichen Überwachung der Kundenaktivitäten. Ein effektiver interner GwG-Prozess minimiert das Risiko von Geldwäschereiaktivitäten und stellt die Einhaltung der Schweizer GwG-Vorschriften sicher.
Regulatorische Genehmigung: Die SRO verlangen in der Regel ein Rechtsgutachten einer spezialisierten Anwaltskanzlei zum regulatorischen Status des Geschäftsmodells des Finanzintermediärs. In einem solchen Gutachten wird erläutert, warum das Geschäftsmodell nicht der prudenziellen Aufsicht unterliegt und daher keine FINMA-Lizenz erforderlich ist. Bestehen Zweifel, verlangen SRO manchmal ein Bestätigungsschreiben der FINMA (sog. Non-Action-Letter), ein Prozess, der bis zu 6 Monate dauern kann.
Unsere Unterstützung für Ihren SRO-Antrag
Das SRO-Antragsverfahren kann komplex sein, aber mit der richtigen Anleitung wird es überschaubar. Wir haben zahlreiche Finanzintermediäre erfolgreich bei der Erlangung der SRO-Mitgliedschaft unterstützt und dabei unser tiefes Verständnis der Anforderungen und unsere guten Beziehungen zu verschiedenen SRO in der Schweiz genutzt.
Neben der Unterstützung im Antragsverfahren, einschliesslich der Erstellung eines aufsichtsrechtlichen Gutachtens und der Ausarbeitung der internen GwG-Richtlinie, verfügen wir über ein Netzwerk von externen GwG-Verantwortlichen und GwG-Prüfstellen, die bei Bedarf hinzugezogen werden können. Unser umfassendes Unterstützungspaket ist in der Regel zu einem Festpreis erhältlich, wodurch Transparenz und Planbarkeit der Kosten gewährleistet sind.
Wenn Sie Mitglied einer SRO werden und die Einhaltung der Schweizer GwG-Vorschriften sicherstellen möchten, wenden Sie sich an unsere Experten Sebastian Wälti oder Hans Kuhn, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihren SRO-Antrag erleichtern und Sie bei Ihren laufenden Compliance-Anforderungen unterstützen können.
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